Inklusionsvereinbarung
Inklusionsvereinbarung
Die Leitung der Dienststelle, die Schwerbehindertenvertretung und der Gesamtpersonalrat haben gemäß § 83 SGB IX eine Inklusionsvereinbarung abgeschlossen. Alle Einrichtungen, Institute und Lehrstühle, das Inklusionsamt und die Agentur für Arbeit erhalten eine Abschrift dieser Vereinbarung. Der Inhalt der Inklusionsvereinbarung kann auf den Internetseiten der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg nachgelesen werden.